Bundeserziehungsgeld

von Constanze Würfel

Die Höhe des Bundeserziehungsgeldes wird ab dem siebten Monat gemindert, soweit ein bestimmter Einkommensgrenzbetrag (z. Zt. bei nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten 16.470,00 EUR pro Jahr) überschritten ist. Bei der Ermittlung des insoweit anrechenbaren Einkommens sind unter anderem Unterhaltszahlungen abzuziehen. Dies gilt jedoch nur für den tatsächlich an einen Dritten geleisteten Unterhalt. Der an den geschiedenen Ehegatten ausgezahlte, an sich dem Erziehungsgeldberechtigten zustehende hälftige Kindergeldanteil ist nicht als dessen Unterhaltsleistung abzugsfähig. (Urteil vom 24.04.2003 - B 10 EG 2/02 R)

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Von Constanze Würfel

Streit um Höhe des Elterngeldes bei nachträglichen Lohnzahlungen

Wieder einmal wurde das Bundessozialgericht angerufen, um eine offensichtlich vom Gesetzgeber übersehene Fallkonstellation zu regeln.

Nach dem Bundeselterngeldgesetz, welches am 01.01.2007 in Kraft getreten ist, wird Elterngeld in Höhe von 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt. Damit war erstmalig eine Elternförderung in Abhängigkeit vom Verdienst eingeführt worden.

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Von Constanze Würfel

Bundeserziehungsgeld

Die Höhe des Bundeserziehungsgeldes wird ab dem siebten Monat gemindert, soweit ein bestimmter Einkommensgrenzbetrag (z. Zt. bei nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten 16.470,00 EUR pro Jahr) überschritten ist. Bei der Ermittlung des insoweit anrechenbaren Einkommens sind unter anderem Unterhaltszahlungen abzuziehen. Dies gilt jedoch nur für den tatsächlich an einen Dritten geleisteten Unterhalt.

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Recht der behinderten Menschen

Die 1996 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung neu herausgegebenen “Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz” (AHP) geben grundsätzlich weiterhin den Maßstab an, nach dem der GdB zu bestimmen ist.
(Urteil vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R)

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