Verfassungswidrigkeit der Regelleistungshöhe ?

von Sebastian Obermaier

Etwaige „Hartz IV“-Nachzahlung durch Überprüfungsantrag sichern ! Das Bundesverfassungsgericht hat sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 mit der Frage zu befassen, ob die gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch gewährten Regelsätze verfassungsgemäß sind. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagefrage auf die bloß 60%ige Regelleistung für Kinder bis 14 beschränkt; das Hessische Landessozialgericht hat alle Regelleistungssätze zur Überprüfung vorgelegt. Ob und inwieweit das Bundesverfassungsgericht die Vorlagen als zulässig und begründet erkennt ist nicht abzusehen. Erst recht unabsehbar ist, ob und ggf. für wen es zu Nachzahlungen kommen wird. Für alle, die seit dem 01.01.2005 Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich werden rechtswidrig vorenthaltene Sozialleistungen für den Zeitraum bis zum Anfang des 5. Kalenderjahresbeginns vor dem Überprüfungsantrag nachgezahlt. Hiervon sieht das SGB II/SGB III jedoch einschneidende Ausnahmen betreffend Präzedenzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts vor. Von für den Bürger günstigen Entscheidungen profitieren für die Vergangenheit nur die unmittelbaren Kläger/Beschwerdeführer und all diejenigen, deren Verwaltungs- bzw. ggf. auch Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen sind. Um im Fall einer für die Bedürftigen günstigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts profitieren zu können, empfiehlt es sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungsverfahren betreffend alle bisherigen Anträge auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht bestandskräftig abgeschlossen sind. Sofern Anträge bestandskräftig abgelehnt oder die Leistungen betreffend bestimmte Bewilligungszeiträume bestandskräftig entschieden wurden (also wenn kein Widerspruch eingelegt wurde oder die Rechtsbehelfsverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden), kann jetzt - also noch vor den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Zur Minimierung des Aufwandes - auch für die Behörde – erscheint es angezeigt, das Überprüfungsverfahren bis zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ruhen zu lassen. Ob ein Überprüfungsantrag gestellt werden soll, sollte sich jedoch insbesondere derjenige gut überlegen, der „Etwas zu verbergen hat“ bzw. aufgrund einer fehlerhaften Verwaltungsentscheidung höhere Leistungen erhalten hat, da nicht auszuschließen ist, dass die Behörde bei der nochmaligen Bearbeitung auf Umstände stößt, die eine rückwirkende Aufhebung und Rückforderung rechtfertigen. Einfaches Musterschreiben: An die ARGE … Betreff: Antrag nach § 44 SGB X Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf die Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 beantrage ich hiermit (für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft), insbesondere im Hinblick auf § 40 Abs.1 Ziffer 1. SGB II i.V.m. § 330 Abs.1 SGB III, die Überprüfung der Leistungsansprüche nach dem SGB II für den gesamten Zeitraum ab der erstmaligen Antragstellung. Da noch nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe die Regelleistungssätze anzuheben sind, wird angeregt, dieses Verwaltungsverfahren erst weiter zu betreiben, wenn die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorliegen. Ich bitte um eine umgehende schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen

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Von Sebastian Obermaier

Verfassungswidrigkeit der Regelleistungshöhe ?

Etwaige „Hartz IV“-Nachzahlung durch Überprüfungsantrag sichern !

Das Bundesverfassungsgericht hat sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 mit der Frage zu befassen, ob die gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch gewährten Regelsätze verfassungsgemäß sind. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagefrage auf die bloß 60%ige Regelleistung für Kinder bis 14 beschränkt; das Hessische Landessozialgericht hat alle Regelleistungssätze zur Überprüfung vorgelegt.

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Von Christoph May

Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen durch die ARGE bei Antragstellung nach Fälligkeitstermin

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12. Juni 2007 (AZ: S 15 AS 2029/06) entschieden, dass auch ein Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf Übernahme des Nachzahlbetrages aus einer nach Fälligkeitstermin bei der ARGE eingereichten Betriebskostenabrechnung besteht.

Es wandte sich damit gegen eine weit verbreitete Praxis der ARGEN, bei einem Übernahmeantrag nach einer vom Vermieter gesetzten Nachzahlungsfrist (oder auch nach Monatsfrist), den Antrag als verspätet abzulehnen und die Übernahme der Betriebskostennachzahlung zu verweigern.

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Von Andrea Reinsch

Pauschalabzug für Wassererwärmung von Regelleistung rechtswidrig

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2007, L 3 AS 101/06, die Auffassung vertreten, dass die bisher vom Regelsatz des Arbeitslosengeld II vorgenommenen Abzüge für die Warmwasserbereitung in Höhe von 8,18 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 3,58 € für jede weitere Person nicht gerechtfertigt sind.

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Von Cornelia Gürtler

Arbeitslosengeld auch während Wiedereingliederung

Eine Maßnahme zu stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben läßt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entfallen.

Eine kranke Arbeitnehmerin erhielt nach dem Ende des Krankengeldanspruchs (nach 78 Wochen) Arbeitslosengeld gemäß § 125 SGB III. Dabei handelt es sich um eine sog. Nahtlosigkeitsregelung, wonach die Arbeitsagentur auch während einer längeren Minderung der Leistungsfähigkeit, insbesondere während eines noch laufenden Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld zahlen muß.

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Von Cornelia Gürtler

Kein Anspruch auf Übernahme Stellplatzmiete

Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Übernahme beruflich bedingter Stellplatzmiete für ihren PKW.

Eine berufstätige Frau, welche aufgrund ihrer Körperbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, konnte auf dem Gelände ihres Arbeitgebers einen PKW-Stellplatz nur gegen Zahlung einer monatlichen Miete nutzen. Zwar gab es auch eine kostenlose Abstellmöglichkeit. Dies war jedoch 500m entfernt.

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Von Andrea Reinsch

Gepfändetes Einkommen – Anrechnung beim ALG II?

Immer wieder ergehen ablehnende oder der Höhe nach falsche, weil zu geringe Leistungen bewilligende, Bescheide der Sozialbehörden. Diese berücksichtigen Pfändungen von Arbeitseinkommen oder freiwillige Schuldentilgungen im Rahmen von Insolvenzverfahren nicht als Abzugspositionen, sondern setzen diese Beträge trotzdem als Einkommen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II an.

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Von Constanze Würfel

Recht der Arbeitsförderung

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann (nach § 147 Abs. 2 SGB III) grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ausnahmen von dieser Verfallsfrist waren bislang von der Rechtssprechung auch in Härtefällen nicht zugelassen wurden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Ausnahme dann unumgänglich, wenn der Arbeitslosengeld-Bezug durch das zwingende Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (gemäß § 6 Abs.

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