Recht der Arbeitsförderung

von Constanze Würfel

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann (nach § 147 Abs. 2 SGB III) grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ausnahmen von dieser Verfallsfrist waren bislang von der Rechtssprechung auch in Härtefällen nicht zugelassen wurden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Ausnahme dann unumgänglich, wenn der Arbeitslosengeld-Bezug durch das zwingende Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG) unterbrochen wird und während des Beschäftigungsverbotes die Verfallsfrist abläuft.

Ein hieraus erfolgender Ausschluss des Arbeitslosengeld-An-spruches ist mit der in Artikel 6 Abs. 4 GG enthaltenen grundrechtlichen Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Mutter nicht zu vereinbaren. (Urteil vom 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R)

Erzielt der Ehegatte eines Empfängers von Arbeitslosenhilfe Einkommen aus Erwerbstätigkeit, ist dieses Einkommen auf die Arbeitslosenhilfe anzurechnen. Es ist jedoch um den Betrag zu mindern, der wegen einer Erwerbstätigkeit für die Betreuung eines Kindes aufgewendet wird. Die Regelung des Einkommenssteuergesetzes, nach der durch die berufliche Tätigkeit bedingte Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes grundsätzlich keine Werbungskosten sind, gilt für die Einkommensanrechnung beim Bezug von Arbeitslosenhilfe nicht. (Urteil vom 10.07.2003 - B 11 AL 71/02 R)

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen unter anderem dann ein, wenn der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.

Soll sich ein derartig wichtiger Grund aus dem Betriebssphäre (z.B. unrechtmäßiges auch nicht sozialadäquates Verhalten des Vorgesetzen über einen langen Zeitraum hinweg - z.B. Mobbing) ergeben, so muss der Arbeitnehmer zuvor erfolglos einen zumutbaren Versuch unternommen haben, diesen Grund auf andere Weise - etwa durch Vereinbarungen mit seinem Arbeitgeber zu beseitigen. Hat dies der Arbeitnehmer versäumt, kann er sich nicht zur Vermeidung einer Sperrzeit darauf berufen, er sei zur Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt gewesen. (Urteil vom 06.10.2003, B 7 AL 72/01 R)

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Von Sebastian Obermaier

Verfassungswidrigkeit der Regelleistungshöhe ?

Etwaige „Hartz IV“-Nachzahlung durch Überprüfungsantrag sichern !

Das Bundesverfassungsgericht hat sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 mit der Frage zu befassen, ob die gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch gewährten Regelsätze verfassungsgemäß sind. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagefrage auf die bloß 60%ige Regelleistung für Kinder bis 14 beschränkt; das Hessische Landessozialgericht hat alle Regelleistungssätze zur Überprüfung vorgelegt.

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Von Christoph May

Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen durch die ARGE bei Antragstellung nach Fälligkeitstermin

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12. Juni 2007 (AZ: S 15 AS 2029/06) entschieden, dass auch ein Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf Übernahme des Nachzahlbetrages aus einer nach Fälligkeitstermin bei der ARGE eingereichten Betriebskostenabrechnung besteht.

Es wandte sich damit gegen eine weit verbreitete Praxis der ARGEN, bei einem Übernahmeantrag nach einer vom Vermieter gesetzten Nachzahlungsfrist (oder auch nach Monatsfrist), den Antrag als verspätet abzulehnen und die Übernahme der Betriebskostennachzahlung zu verweigern.

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Von Andrea Reinsch

Pauschalabzug für Wassererwärmung von Regelleistung rechtswidrig

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2007, L 3 AS 101/06, die Auffassung vertreten, dass die bisher vom Regelsatz des Arbeitslosengeld II vorgenommenen Abzüge für die Warmwasserbereitung in Höhe von 8,18 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 3,58 € für jede weitere Person nicht gerechtfertigt sind.

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Von Cornelia Gürtler

Arbeitslosengeld auch während Wiedereingliederung

Eine Maßnahme zu stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben läßt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entfallen.

Eine kranke Arbeitnehmerin erhielt nach dem Ende des Krankengeldanspruchs (nach 78 Wochen) Arbeitslosengeld gemäß § 125 SGB III. Dabei handelt es sich um eine sog. Nahtlosigkeitsregelung, wonach die Arbeitsagentur auch während einer längeren Minderung der Leistungsfähigkeit, insbesondere während eines noch laufenden Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld zahlen muß.

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Von Cornelia Gürtler

Kein Anspruch auf Übernahme Stellplatzmiete

Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Übernahme beruflich bedingter Stellplatzmiete für ihren PKW.

Eine berufstätige Frau, welche aufgrund ihrer Körperbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, konnte auf dem Gelände ihres Arbeitgebers einen PKW-Stellplatz nur gegen Zahlung einer monatlichen Miete nutzen. Zwar gab es auch eine kostenlose Abstellmöglichkeit. Dies war jedoch 500m entfernt.

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Von Andrea Reinsch

Gepfändetes Einkommen – Anrechnung beim ALG II?

Immer wieder ergehen ablehnende oder der Höhe nach falsche, weil zu geringe Leistungen bewilligende, Bescheide der Sozialbehörden. Diese berücksichtigen Pfändungen von Arbeitseinkommen oder freiwillige Schuldentilgungen im Rahmen von Insolvenzverfahren nicht als Abzugspositionen, sondern setzen diese Beträge trotzdem als Einkommen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II an.

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Von Constanze Würfel

Recht der Arbeitsförderung

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann (nach § 147 Abs. 2 SGB III) grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ausnahmen von dieser Verfallsfrist waren bislang von der Rechtssprechung auch in Härtefällen nicht zugelassen wurden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Ausnahme dann unumgänglich, wenn der Arbeitslosengeld-Bezug durch das zwingende Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (gemäß § 6 Abs.

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