Arbeitslosengeld
Damit Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht gefährden, müssen Sie schon frühzeitig einige wichtige Dinge beachten.
Meldung beim Arbeitsamt
Seit dem 1.Juli 2003 sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden, sobald Ihnen bekannt ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird. Das bedeutet, dass Sie ab Erhalt einer Kündigung sich innerhalb von 7 Tagen als arbeitssuchend melden müssen. Der Arbeitgeber ist auch gesetzlich dazu verpflichtet worden, einen Arbeitnehmer über diesen Umstand zu informieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies bei einer Vielzahl der Kündigungen nicht geschieht.
Sperrzeiten
Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst auflösen, wird Ihnen im Regelfall eine Sperrzeit von 12 Wochen auferlegt. Das betrifft den Fall, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. In dieser Zeit erhalten Sie dann kein Arbeitslosengeld. Gleiches gilt, wenn Sie fristlos entlassen werden oder verhaltensbedingte Gründe den Ausschlag für eine Kündigung gaben.
Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages, insbesondere wenn Ihnen ein solcher vom Arbeitgeber angeboten wird, sollten Sie daher anwaltlichen Rat einholen. Dort können Ihnen Alternativen aufgezeigt werden. Auch in Fällen in denen Sie zum Beispiel aus krankheitsbedingten Gründen Ihre Arbeitsstelle aufgeben wollen, oder der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung im Rückstand ist, sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen.
In jedem Fall besteht Handlungsbedarf, wenn Ihnen ohne wichtigen Grund eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird! Nicht nur zur Vermeidung unnötiger Sperrzeiten werden Sie auch die Kündigung angreifen müssen.
Viele Arbeitslose akzeptieren die Verhängung einer Sperrzeit, weil sie anderweitig in dieser Zeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Dabei ist meist unbekannt, dass sich durch eine Sperrzeit von 12 Wochen auch die Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel verringert. Bei älteren Arbeitslosen mit einem langen Arbeitslosengeldanspruch kann es im Höchstfall zu einer Verkürzung um acht Monate kommen.