Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 17.Februar 2016 (Az.: B 4 AS 2/15 R) höchstrichterlich die Frage geklärt, ob Kinder getrennt lebender Eltern neben Ansprüchen auf Regelleistung und ggf. Mehrbedarf auch eigene Ansprüche auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Wohnung des nur umgangsberechtigten Elternteils haben.
