Beratung
- Beratungsgebühr: ist zu vereinbaren, Höchstgebühr für Verbraucher 250 EUR,
- Erstberatung max. 190 €
Verwaltungsverfahren / Widerspruchsverfahren
- Geschäftsgebühr 50 bis 640 €, Mittel 345 €
- Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Geschäftsgebühr
Sozialgerichtsverfahren
- Verfahrensgebühr 50 bis 550 €, Mittelgebühr 300 € (ggf. Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr, max. 175 € bei Vorbefassung)
- Termingebühr 50 bis 510 €, Mittelgebühr 280 € oder fiktive Terminsgebühr (in Höhe von 90% der Verfahrensgebühr)
- Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr
Landessozialgerichtsverfahren
- Verfahrensgebühr 60 bis 680 €, Mittelgebühr 370 €
- Terminsgebühr 50 bis 510 €, Mittelgebühr 280 €
- Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr
Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels
(diese Gebühr wird auf die Gebühr in dem ggf. folgenden Rechtsmittelverfahren angerechnet)
- ohne Gutachten 30 bis 320 €, Mittelgebühr 170 €
- mit schriftl. Gutachten 50 bis 550 €, Mittelgebühr 300 €
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Anwalt beigeordnet werden. Sie müssen dafür beim Gericht einen Antrag stellen.
Das Formular für die Beratungshilfe finden Sie unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_70&formtecid=2&areashortname=SMJus und Ausfüllhinweise unter
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMJus_AVR_70_M&formtecid=2&areashortname=SMJusr.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe finden Sie unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smjus_avr_200&formtecid=2&areashortname=SMJus und die Ausfüllhinweise unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMJus_AVR_200_M&formtecid=2&areashortname=SMJus