Noch 2010 SGB II und SGB XII Überprüfungsanträge stellen! Verlust (z.B.) der (KdU-) Nachzahlungsansprüche 2006 bis 2009 droht !

von Sebastian Obermaier

Auch wenn die am 3.12.2010 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesänderungen vorerst vom Bundesrat gestoppt sind, ist dringend zu empfehlen, (nachweislich bis spätestens 31.12.2010 bei der Behörde eingehende) Überprüfungsanträge zu stellen, wenn die Vermutung besteht, dass in den Jahren 2006 bis 2009 zu Unrecht Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII ganz oder teilweise vorenthalten wurden.

Denn ab dem 1.1.2011 soll § 44 SGB X betreffend die Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII mit der Maßgabe gelten, dass anstelle des Zeitraumes von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt. Dies bedeutet, dass die Korrektur rechtswidriger Entscheidungen zu Lasten der Bedürftigen erheblich eingeschränkt wird. Wird ein Überprüfungsantrag noch bis 31.12.2010 gestellt, kommen Nachzahlungen für die Zeit ab dem 1.1.2006 in Betracht. Wird der Überprüfungsantrag ab dem 1.1.2011 gestellt, kommen Nachzahlungen nur noch für die Zeit ab dem 1.1.2010 in Betracht!

Ob Rechtswidrigkeit vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Ein wichtiger Anwendungsbereich ergibt sich z.B. in Leipzig, wenn Hilfebedürftige die bloß teilweise Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung hingenommen haben. Eine derartige Teilablehnung kann z.B. rechtswidrig sein, weil die Stadt Leipzig die Angemessenheitsgrenze auf 45m² abgestellt hat, obwohl die (mindestens bis Ende 2009 bzw. gemäß Urteil des SG Leipzig – S 9 AS 4522/10 – vom 25.11.2010 bis auf Weiteres anzuwendende !) VwV-Ersatzwohnraumförderung für eine Person eine Flächenobergrenze von 60m² vorsieht.

Eine Korrektur und Leistungsnachzahlung kann sich auch aus dem Umstand ergeben, dass die Ermittlung des als angemessen anzusehenden Mietpreises pro Quadratmeter nicht den vom Bundessozialgericht vorgegebenen Kriterien entspricht, was das Sozialgericht Leipzig mit Beschluss – S 9 AS 2283/10 ER – vom 19.8.2010 bzw. Gerichtsbescheid – S 25 AS 1083/09 - vom 8.12.2010 erkannt hat.

Im Einzelfall sind mithin alleine wegen der KdU-Problematik Nachzahlungen für ein Person von bis zu 170 € monatlich möglich!

Im Bereich des SGB XII sind Überprüfungsanträge u.A. angezeigt, wenn das - für die Zeit ab 2011 wohl durch den Gesetzgeber revidierte - Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.5.2009 (B 8 SO 8/08 R), dem gemäß eine Reduzierung des Regelsatzes nicht gerechtfertigt ist, wenn ein Empfänger von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit Angehörigen zusammenlebt, nicht umgesetzt wurde.

Hier ein ganz einfaches MUSTER für einen Überprüfungsantrag:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage/-n ich / wir (alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) die Überprüfung sämtlicher Leistungsansprüche nach dem SGB II bzw. SGB XII für die Zeit ab dem 01.01.2006. Mit freundlichen Grüßen

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Von Sebastian Obermaier

Verfassungswidrigkeit der Regelleistungshöhe ?

Etwaige „Hartz IV“-Nachzahlung durch Überprüfungsantrag sichern !

Das Bundesverfassungsgericht hat sich aufgrund der Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts – B 14 AS 5/08 R – vom 27.01.2009 sowie des Hessischen Landessozialgerichts – L 6 AS 336/07 – vom 29.10.2008 mit der Frage zu befassen, ob die gemäß dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch gewährten Regelsätze verfassungsgemäß sind. Das Bundessozialgericht hat die Vorlagefrage auf die bloß 60%ige Regelleistung für Kinder bis 14 beschränkt; das Hessische Landessozialgericht hat alle Regelleistungssätze zur Überprüfung vorgelegt.

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Von Christoph May

Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen durch die ARGE bei Antragstellung nach Fälligkeitstermin

Das Sozialgericht Leipzig hat mit Urteil vom 12. Juni 2007 (AZ: S 15 AS 2029/06) entschieden, dass auch ein Anspruch von Arbeitslosengeld-II-Beziehern auf Übernahme des Nachzahlbetrages aus einer nach Fälligkeitstermin bei der ARGE eingereichten Betriebskostenabrechnung besteht.

Es wandte sich damit gegen eine weit verbreitete Praxis der ARGEN, bei einem Übernahmeantrag nach einer vom Vermieter gesetzten Nachzahlungsfrist (oder auch nach Monatsfrist), den Antrag als verspätet abzulehnen und die Übernahme der Betriebskostennachzahlung zu verweigern.

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Von Andrea Reinsch

Pauschalabzug für Wassererwärmung von Regelleistung rechtswidrig

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2007, L 3 AS 101/06, die Auffassung vertreten, dass die bisher vom Regelsatz des Arbeitslosengeld II vorgenommenen Abzüge für die Warmwasserbereitung in Höhe von 8,18 € für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft und 3,58 € für jede weitere Person nicht gerechtfertigt sind.

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Von Cornelia Gürtler

Arbeitslosengeld auch während Wiedereingliederung

Eine Maßnahme zu stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben läßt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entfallen.

Eine kranke Arbeitnehmerin erhielt nach dem Ende des Krankengeldanspruchs (nach 78 Wochen) Arbeitslosengeld gemäß § 125 SGB III. Dabei handelt es sich um eine sog. Nahtlosigkeitsregelung, wonach die Arbeitsagentur auch während einer längeren Minderung der Leistungsfähigkeit, insbesondere während eines noch laufenden Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld zahlen muß.

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Von Cornelia Gürtler

Kein Anspruch auf Übernahme Stellplatzmiete

Schwerbehinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Übernahme beruflich bedingter Stellplatzmiete für ihren PKW.

Eine berufstätige Frau, welche aufgrund ihrer Körperbehinderung auf einen Rollstuhl angewiesen ist, konnte auf dem Gelände ihres Arbeitgebers einen PKW-Stellplatz nur gegen Zahlung einer monatlichen Miete nutzen. Zwar gab es auch eine kostenlose Abstellmöglichkeit. Dies war jedoch 500m entfernt.

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Von Andrea Reinsch

Gepfändetes Einkommen – Anrechnung beim ALG II?

Immer wieder ergehen ablehnende oder der Höhe nach falsche, weil zu geringe Leistungen bewilligende, Bescheide der Sozialbehörden. Diese berücksichtigen Pfändungen von Arbeitseinkommen oder freiwillige Schuldentilgungen im Rahmen von Insolvenzverfahren nicht als Abzugspositionen, sondern setzen diese Beträge trotzdem als Einkommen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II an.

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Von Constanze Würfel

Recht der Arbeitsförderung

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann (nach § 147 Abs. 2 SGB III) grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Ausnahmen von dieser Verfallsfrist waren bislang von der Rechtssprechung auch in Härtefällen nicht zugelassen wurden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Ausnahme dann unumgänglich, wenn der Arbeitslosengeld-Bezug durch das zwingende Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (gemäß § 6 Abs.

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